Verhalten im Ermittlungsverfahren
Sollten Sie Kenntnis von einem gegen Ihre Person geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhalten, sollten Sie folgende einfachen Grundprinzipien beachten:
- Ziehen Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Beistand zur Hilfe.
- Bedenken Sie, dass Ihre Telefonate abgehört und Ihre Wohnung und sonstigen Räume durchsucht werden können.
- Bedenken Sie, dass jede Äußerung gegenüber der Polizei – ohne vorherige anwaltliche Rücksprache – die Verteidigerarbeit erheblich erschweren kann. Machen Sie deshalb unbedingt und umfassend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
- Verweigern Sie jedwede Mithilfe bei der Sachaufklärung; leisten Sie keine Schriftprobe oder eine Mitwirkung bei einem Stimmabgleich.
- Gehen Sie niemals ohne Begleitung eines Verteidigers zu einer Vernehmung oder einer erkennungsdienstlichen Behandlung.
- Sollten Sie festgenommen werden, tätigen Sie sofort einen Anruf bei ihrem Anwalt. Die Polizei ist hierbei zur Hilfe verpflichtet. Notfalls muss Ihnen die Nummer des anwaltlichen Notdienstes genannt werden. Auch hier gilt: Keine Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung machen.