Testament für Bedürftige

Das "Bedürftigentestament" wird auch häufig als "Behindertentestament" bezeichnet. Diese Art eines Testaments ist aber nicht nur bei behinderten Erben sinnvoll. Auch bei überschuldeten Erben (z.B. im Insolvenzverfahren) ist diese Variante meist zu empfehlen.

Ziel einer solchen Testamentsgestaltung für Bedürftige ist es, einen Erben vor der Zwangsvollstreckung durch Dritte zu schützen. Im Falle von physisch oder psychisch behinderten Erben ist dies meist der Sozialhilfeträger. Bei überschuldeten Erben geht es eher um deren Gläubiger.

Dabei geht es nicht darum, den bedürftigen Erben so weit wie möglich von der Erbfolge auszuschließen. Ziel ist es vielmehr, dem Erben seinen Erbteil vollumfänglich zukommen zu lassen. Dem bedürftigen Erben soll möglichst der Lebensstandard erhalten bleiben, den er vor dem Erbfall hatte. Der Erbteil soll aber nicht in die Hände der Gläubiger fallen. So kann zum Besipeil einem behinderten Kind eine Therapie oder ein Hilfsmittel ermöglicht werden, welches der Sozialhilfeträger nicht bezahlen würde. Ohne ein Bedürftigentestament würde der Sozialhilfeträger das geerbte Vermögen lediglich für sozialrechtlich geschuldete Mittel einsetzen.

Wie dieses Ziel erreicht werden kann hängt immer vom Einzelfall ab. Die meisten Gestaltungen arbeiten mit einer abgestimmten Kombination aus Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft. Die für Sie und Ihre Angehörigen beste Lösung können wir gerne in einem Erstgespräch erörtern.

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